Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 15 K 5093/04

Datum:
19.03.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
15 K 5093/04
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2007:0319.15K5093.04.00
 
Schlagworte:
Abwasserabgabe; Zuständigkeit; Abgaberedzierung
Normen:
Art. VI ZustVOtU; § 5 Abs. 3 LOG; Art 70 Verf.; § 9 Abs. 5 AbwAG
Leitsätze:

Die Zuständigkeit für die Erhebung der Abwasserabgabe war dem Landesumweltamt ordnungsgemäß übertragen worden und ist ab 01.01.2007 auf die Bezirksregierung Düsseldorf übergegangen.

 
Tenor:

Der Festsetzungsbescheid vom 25. August 1998 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. August 2004 wird aufgehoben, soweit eine Abwasserabgabe von mehr als 4.977,43 Euro festgesetzt worden ist.

Die Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in erforderlicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank