Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 13 K 458/05

Datum:
06.09.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 458/05
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2007:0906.13K458.05.00
 
Schlagworte:
Abfallentsorgungsgebühren, Schmutzwassergebühren, Niederschlagswassergebühren, Verbandslasten - beiträge, Fremdleistungen, Kalkulationsmethode, Bergbauleistungen, Zinssatz, Fehlertoleranzgrenze
Normen:
§ 6 KAG NRW, § 7 KAG NRW
Leitsätze:

1. § 7 Abs. 1 KAG NRW berechtigt die Gemeinde, die von ihr für die Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge und Umlagen anstelle der Erhebung einer selbständigen Abwälzungsgebühr in die Benutzungsgebühr einzubeziehen.

2. Die Gemeinde ist regelmäßig nicht verpflichtet, Bescheide über öffentlich- rechtliche Verbandslasten und Gebühren als Entgelte für in Anspruch genommene Fremdleistungen in Frage zu stellen und Rechtsmittel einzulegen.

3. Die Kammer hält an ihrer Rechtsprechung zur unzulässigen Kalkulationsmethode der doppelten Verrechnung der allgemeinen Preissteigerungsrate nicht mehr fest.

 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit es in der Hauptsache für erledigt erklärt worden ist.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens zu 5/6, der Beklagte zu 1/6.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank