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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 126/07

Datum:
22.02.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 126/07
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2007:0222.12L126.07.00
 
Schlagworte:
Umsetzung, Ortswechsel, Pflege, Lebensgefährte, nichteheliche Lebensgemeinschaft
Normen:
BBG § 79
Leitsätze:

Zur Frage, inwieweit die Ausübung von Pflegeleistungen an eine nicht der Familie angehörenden Person im Rahmen der Ermessensausübung bei einer Umsetzung berücksichtigt werden kann.

 
Tenor:

1. Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

2. Der Streitwert wird auf 2500,00 Euro festgesetzt.

3. Der Tenor soll den Beteiligten telefonisch vorab bekannt gegeben werden.

 
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