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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 447/07

Datum:
19.10.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 447/07
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2007:1019.12K447.07.00
 
Schlagworte:
Gleichstellungsbeauftragte, Dienststelle, Eigenbetrieb, Umwandlung, Privatisierung, Organisationsform, Innenrechtsverhältnis
Normen:
BGleiG § 3, BGleiG § 22
Leitsätze:

1. Wird eine Dienststelle im Wege der materiellen (echten) Privatisierung in eine Organisationsform überführt, auf die das BGleiG keine Anwendung findet, erlischt damit das Amt der Gleichstellungsbeauftragten dieser Dienststelle.

2. Ein Anspruch auf Einrichtung des Amtes einer Gleichstellungsbeauftragten und Wahrnehmung der entsprechenden Aufgaben in der privatrechtlichen Organisationsform besteht nicht.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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