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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 11 L 844/07

Datum:
14.08.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 L 844/07
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2007:0814.11L844.07.00
 
Schlagworte:
Kosovo-Albaner, Ashkali, Roma
Normen:
VwGO § 123, AufenthG, BAO NRW
Leitsätze:

Kein Bleiberecht nach der Altfallregelung 2006 bei vorsätzlicher Täuschung über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände (Ziffer 1.4.2 des Erlasses vom 11. Dezember 2006); hier: Wahrheitswidrige neue Behauptung, Roma zu sein. (Zugehörig: OVG NRW Beschluss vom 16.08.2007 - 17 B - 1294/07 -).

 
Tenor:

Der Antrag, den Antragstellern Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt N. aus L. zu bewilligen, wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten der Antragsteller abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 7.500,00 EUR festgesetzt.

 
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