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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 11 K 355/05

Datum:
07.02.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 355/05
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2007:0207.11K355.05.00
 
Schlagworte:
Ausgleichsabgabe, Schwerbehinderter Geschäftsführer, Arbeitnehmer
Normen:
SGB IX §§ 73 und 77
Leitsätze:

Ein Mitgesellschafter, der zugleich Geschäftsführer einer GmbH ist, kann nicht auf die Pflichtplatzquote angerechnet werden.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens, in dem Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Kosten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrags abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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