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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 10 K 3176/05

Datum:
10.08.2007
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 3176/05
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2007:0810.10K3176.05.00
 
Schlagworte:
Baugenehmigung Nebenbestimmung Außenbereich Eigenbedarf Sicherung
Normen:
BauGB §35 Abs 5 S 4; BauGB § 35 ABs 4 S 1 Nr 2
Leitsätze:

Baugenehmigung für ein Wohnhaus im Außenbereich - dauerhafte Sicherung der Nutzung zum Eigenbedarf

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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