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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 K 1595/05

Datum:
08.11.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1595/05
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2006:1108.7K1595.05.00
 
Schlagworte:
Fahrerlaubnis, Wiedererteilung, Aggression, Aggressionspotential, Aggressivität
 
Tenor:

Die Klage wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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