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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 K 2461/06

Datum:
05.12.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 K 2461/06
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2006:1205.4K2461.06.00
 
Schlagworte:
Aufnahme, Schule, Aufnahmeverfahren
Normen:
SchulG § 46
Leitsätze:

Zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Überprüfung, ob die Ablehnung der Aufnahme in der weitergehenden Schule aus Kapazitätsgründen rechtmäßig ist.

 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt

 
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