Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 3 K 1846/05

Datum:
05.05.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 1846/05
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2006:0505.3K1846.05.00
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter teilweiser Aufhebung des Bescheides der Bezirksregierung N. vom 7. April 2005 und unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 12. Mai 2005 verpflichtet, dem Kläger auf seinen Antrag vom 27. März 2005 eine Beihilfe zu dem Präparat Cialis in Höhe von insgesamt 144,49 EUR zu gewähren.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank