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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2 L 577/06

Datum:
22.05.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 577/06
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2006:0522.2L577.06.00
 
Schlagworte:
Vergnügungssteuer Spieleautomat Gewinnmöglichkeit Vorauszahlung
Leitsätze:

Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Satzungsbestimmung, mit der Apparate mit Gewinnmöglichkeit nach dem Spieleraufwand besteuert werden und bei jährlicher Abrechnung eine Vorauszahlung auf diese Steuer vorgesehen ist, bestehen grundsätzlich nicht.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auf 3.240,00 Euro festgesetzt.

 
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