Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 989/04

Datum:
29.09.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 989/04
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2006:0929.12K989.04.00
 
Schlagworte:
Schadensersatz, Bestenauslese, Pflichtverletzung, Beurteilung, Kausalität, ursächlich, Mitteilung, Auswahlentscheidung, Leistung, Eignung, Auswahlgespräch, Beweislast, Beweiserleichterung, Beibringungsgrundsatz, Amtsermittlung
Normen:
GG Art. 33 Abs. 2, § 123
Leitsätze:

Es fehlt bei einer (hier unterstellten) schuldhaften Pflichtverletzung des Dienstherrn an der Kausalität für einen Schaden des Beamten, wenn höherqualifizierte Mitbewerber um die Beförderungsstelle gleichfalls unterlegen waren und bei der Auswahl aufgrund des Bestenausleseprinzips vorzuziehen gewesen wären.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank