Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 4670/03

Datum:
28.11.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 4670/03
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2006:1128.12K4670.03.00
 
Schlagworte:
Versorgungsabschlag, Dienstunfähigkeit, Dienstunfall, Berufserkrankung, Schadstoffbelastung, Kontamination, Dienstzimmer, Atemwegserkrankung, Schimmelpilze, Berufskrankheit
Normen:
BeamtVG § 13 Abs 3, BeamtVG § 31
Leitsätze:

Eine Atemwegserkrankung, die auf die Beschaffenheit des Dienstzimmes zurückgeführt wird - hier: Befall durch Schimmelpilze - ist keine einen Dienstunfall gleichzustellende Berufserkrankung im Sinne des § 31 Abs 3 BeamtVG.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank