Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 2351/04

Datum:
04.04.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 2351/04
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2006:0404.12K2351.04.00
 
Schlagworte:
Dienstliche Beurteilung, Verwaltungsvorschrift, Verwaltungspraxis, Beurteilungsrichtlinien
Leitsätze:

Rechtswidrigkeit einer dienstlichen Beurteilung wegen eines Verfahrensfehlers

Wird eine dienstliche Beurteilung aus einem nicht vorgesehenen Beurteilungsanlass erstellt, liegt ein Verfahrensfehler vor. Bei Abweichung von den einschlägigen Beurteilungsrichtlinien ist ein Verfahrensfehler dann gegeben, wenn eine entsprechende Verwaltungspraxis nicht im gesamten Geltungsbereich der Beurteilungsrichtlichen mit Billigung oder jedenfalls Duldung des Urhebers der Richtlinien angewendet wird (hier: Praxis nur in einem OLG-Bezirk anstatt im gesamten Bundesland).

 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 13. April 2004 verurteilt, die dienstliche Beurteilung vom 15. Januar 2004 aufzuheben.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank