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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 11 K 2398/06

Datum:
17.11.2006
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 K 2398/06
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2006:1117.11K2398.06.00
 
Schlagworte:
Transferleistungen, Auflösende Bedingung, Grobe Fahrlässigkeit
Normen:
WoGG § 30 Abs. 4, SGB X §§ 45, 50, SGB X § 39
Leitsätze:

Empfänger von Wohngeldleistungen sind gehalten, unmißverständliche Hinweise in Merkblättern zur Kenntnis zu nehmen und ihre Anträge entsprechend auszufüllen. Andernfalls ist der Vorwurf der groben Fahrlässigkeit gerechtfertigt.

 
Tenor:

Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt aus wird abgelehnt.

 
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