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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 K 4479/03

Datum:
29.06.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 4479/03
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2005:0629.4K4479.03.00
 
Schlagworte:
Bewertungsfehler
Normen:
Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen -OVP-
Leitsätze:

Fehler auf der Ebene der Leistungsermittlung scheiden aus, um einen Anspruch auf Neubewertung der erbrachten Leistungen zu begründen.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, sofern nicht der Beklagte vor der Vollstreckung entsprechend Sicherheit leistet.

 
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