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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 K 6123/01

Datum:
12.12.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 6123/01
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2005:1212.1K6123.01.00
 
Schlagworte:
Lehrer, Einstellung, Beamter, Probe, Eignung, Gesundheit, gesundheitliche Eignung, Body - Mass - Index, BMI, Sport, Gutachten,
Normen:
LBG § 7, GG Art. 33 Abs. 23, ZPO § 407a
Leitsätze:

Die mit einem Übergewicht verbundenen Risiken bei einem Body - Mass - Index von über 30 kg/m² lassen die gesundheitliche Eignung für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe entfallen. Der Body - Mass - Index ist auch bei Sportlern grundsätzlich ein geeignetes Beurteilungsinstrument für die Übergewichtigkeit.

Zur Verwendbarkeit medizinischer Gutachten.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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