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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 16 L 1726/05

Datum:
09.12.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
16 Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 L 1726/05
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2005:1209.16L1726.05.00
 
Schlagworte:
Beteiligte
Normen:
VwGO § 80 Abs. 7
Leitsätze:

Nach § 80 Abs. 7 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung können nur "Beteiligte", das heißt am vorangegangenen Aussetzungsverfahren Beteiligte die Änderung oder Aufhebung von Beschlüssen über Anträge nach § 80 Abs. 5 VwGO beantragen.

 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten der Antragsteller abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 5000,00 Euro festgesetzt.

 
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