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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 192/05

Datum:
18.02.2005
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 192/05
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2005:0218.12L192.05.00
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt. Der Streitwert wird auf 2500 Euro festgesetzt.

 
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