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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 3 K 5634/01

Datum:
05.03.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 5634/01
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2004:0305.3K5634.01.00
 
Tenor:

Soweit die Klägerin die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin einen Betrag von 2.952,57 Euro (5.773,40 DM) zu zahlen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin zu 5/6 und der Beklagten zu 1/6 auferlegt. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

 
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