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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 3 K 5192/03

Datum:
13.02.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 5192/03
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2004:0213.3K5192.03.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrags abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 
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