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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 19 L 275/04

Datum:
20.02.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 275/04
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2004:0220.19L275.04.00
 
Tenor:

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung der Rechtsanwältin Hoffmann aus Bochum wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

 
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