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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 19 L 1485/04

Datum:
15.07.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1485/04
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2004:0715.19L1485.04.00
 
Tenor:

1. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt. 2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

 
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