Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 19 L 1260/04

Datum:
30.07.2004
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
19 Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 1260/04
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2004:0730.19L1260.04.00
 
Tenor:

1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antragstellerinnen zu 2. bis 4. jeweils Hilfe zum Lebensunterhalt i.H.v. 194,36 EUR für den Zeitraum vom Eingang des Antrags bei Gericht am 1. Juni 2004 bis zum 31. Juli 2004 zu gewähren. Im Übrigen wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Von den Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin zu 1. sechs Zwanzigstel, die Antragstellerinnen zu 2. bis 4. jeweils drei Zwanzigstel und der Antragsgegner fünf Zwanzigstel. Gerichtskosten werden nicht erhoben. 2. Soweit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Umfang des Beschlusses zu 1 Erfolg hat, wird den Antragstellerinnen für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Frau Rechtsanwältin Baars-Böttcher aus Bochum beigeordnet. Im Übrigen wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank