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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 2194/03

Datum:
30.09.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 2194/03
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2003:0930.7L2194.03.00
 
Schlagworte:
Fahrerlaubnis, Entziehung, Blutalkoholkonzentration, Alkoholproblemtik, Trunkenheitsfahrt, Teilnahme am Straßenverkehr
Normen:
FeV § 13
Leitsätze:

Zur Frage, ob eine sehr hohe Blutalkoholkonzentration (hier an zwei Tagen jeweils mehr als 2 ‰ ) Bedenken an der Kraftfahreignung begründet und die Anforderung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens rechtfertigt, wenn sie nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr festgestellt worden ist.

 
Tenor:

1. Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

2. Der Streitwert wird auf 2.000,00 EUR festgesetzt.

 
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