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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 1393/03

Datum:
29.10.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 1393/03
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2003:1029.1L1393.03.00
 
Schlagworte:
Ausschreibung, Begrenzung, Bewerberkreis, Lehrer, Mehrfachbewerbung, Stellenausschreibung, Stellenbesetzung
Normen:
GG Art 33 Abs 2; LBG § 7
 
Tenor:

1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die im Amtlichen Schulblatt vom Januar 2003 ausgeschriebenen drei Stellen am K. - B. - Gymnasium in C. , die Stelle am W. Gymnasium in C. , die Stelle am H. - Gymnasium in H1. und die beiden Stellen am S. - I. - Gymnasium in H1. , jeweils als Oberstudienrat der Besoldungsgruppe A 14 mit verschiedenen Funktionsbereichen, nicht zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden wurde.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.

2. Der Streitwert wird auf 2.000,- EUR festgesetzt.

 
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