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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 17 L 1463/03

Datum:
07.08.2003
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
17. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 L 1463/03
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2003:0807.17L1463.03.00
 
Tenor:

Der Antragstellerin wird für das Verfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin E. aus N. beigeordnet. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin für den Zeitraum vom 13. Juni 2003 bis zum 30. August 2003 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von monatlich 158,50 EUR in Form von Wertgutscheinen zu gewähren. Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt der Antragsgegner.

 
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