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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 8 K 3380/00

Datum:
02.05.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
8. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
8 K 3380/00
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2002:0502.8K3380.00.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird im Umfang der Klagerücknahme eingestellt.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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