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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 290/02

Datum:
20.03.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 290/02
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2002:0320.5L290.02.00
 
Tenor:

Der Beigeladenen wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die weitere Bauausführung an der Baumaßnahme „G. G. G1. U. „ bis zur Erteilung einer neuen (Teil-)Baugenehmigung zu unterlassen. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

 
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