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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 K 4912/00

Datum:
11.12.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
4 K 4912/00
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2002:1211.4K4912.00.00
 
Schlagworte:
Nachgraduierung, Krankenkassenbetriebswirt, Krankenkasse
Leitsätze:

Zur Nachgraduierung zum Krankenkassenbetriebswirt

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleitung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung entsprechend Sicherheit leistet.

 
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