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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 14 L 2184/02

Datum:
07.10.2002
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 L 2184/02
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2002:1007.14L2184.02.00
 
Tenor:

Gemäß § 65 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - werden die F. B1. und N2. I. , N. Straße 8, 45701 Herten beigeladen, da ihre rechtlichen Interessen als Eigentümer der rückzubauenden Straßenfläche durch die Entscheidung berührt werden. Der B. wird auf Kosten der Antragsteller abgelehnt. Der Streitwert wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.

 
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