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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 K 7415/97

Datum:
18.04.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 7415/97
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2001:0418.5K7415.97.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in derselben Höhe Sicherheit leistet.

 
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