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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 L 1228/01

Datum:
02.07.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 1228/01
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2001:0702.4L1228.01.00
 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragsteller haben die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte zu tragen.

2. Der Streitwert wird auf 8.000 DM festgesetzt.

3. Die Beschlussformel soll den Beteiligten fernmündlich vorab bekannt gegeben werden.

 
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