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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 3 L 1132/01

Datum:
02.07.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 1132/01
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2001:0702.3L1132.01.00
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

 
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