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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 K 4136/99

Datum:
13.06.2001
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 4136/99
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2001:0613.1K4136.99.00
 
Schlagworte:
Beurteilung, dienstliche, Lehrer, Leistungsbericht, Schulleiter, Hospitation
Normen:
LBG § 104
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides der Bezirksregierung E. vom 3. August 1999 verurteilt, die dienstliche Beurteilung vom 8. Dezember 1998 aufzuheben und den Kläger unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu beurteilen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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