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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 2777/00

Datum:
27.12.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 2777/00
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2000:1227.7L2777.00.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Widerruf der Apothekenbetriebserlaubnis für den Betrieb der "C. -Apotheke", C1.------straße C2. durch Bescheid des Antrags-gegners vom 8. Dezember 2000 wird auf Kosten des Antragsgegners befristet bis zum 31. Januar 2001 wiederhergestellt. 2. Der Streitwert wird gemäß § 20 Abs. 3 i.V.m. § 13 Abs. 1 GKG auf 4.000,00 DM festgesetzt.

 
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