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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 1 L 2240/00

Datum:
02.11.2000
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 2240/00
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2000:1102.1L2240.00.00
 
Schlagworte:
Stellenbesetzung, Beförderung, Disziplinarverfahren, Verweis, Eignung
Normen:
VwGO § 123, DO nW § 8, GG Art. 33 Abs. 2, LBG § 7
 
Tenor:

1. L. V. C. , F.-----straße 66, E. , wird zu diesem Verfahren beigeladen.

2. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die dem Polizeipräsidium E. zum 1. Oktober 2000 zugewiesene Stelle der Besoldungsgruppe A 11 „2.Säule" mit dem Beigeladenen zu besetzen, bevor über die Bewerbung des Antragstellers unanfechtbar entschieden worden ist. Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.

3. Der Streitwert wird auf 4.000,00 DM festgesetzt.

 
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