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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 10 L 175/97

Datum:
13.02.1997
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 L 175/97
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:1997:0213.10L175.97.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 10.06.1996 gegen die der Beigeladenen erteilten Baugenehmigung des Antragsgegners vom 21.05.1996 für den Bauteil 1 ( Az.: ) wird angeordnet. Im übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind, zu zwei Dritteln, der Antragsgegner und die Beigeladene zu je zu einem Sechstel.

2. Der Streitwert wird auf 15.000,- DM festgesetzt.

 
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