Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 2250/88

Datum:
07.04.1989
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2250/88
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:1989:0407.2250.88.00
 
Schlagworte:
Erstattung der Kosten notweniger Rechtsverfolgung für eine vorgerichtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit einem Kommunalverfassungsstreitverfahren
 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, 1.171,46 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 14. Juli 1988 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank