Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 L 735/26

Datum:
26.05.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 735/26
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2026:0526.9L735.26.00
 
Schlagworte:
fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, Klagefrist, Auslegung Klagebegehren, Bauantrag, Ordnungsverfügung, Wiedereinsetzung, Verschulden, Prozessbevollmächtigter
Normen:
VwGO § 88; VwGO § 60 Abs 1; ZPO § 85
Leitsätze:

Die vor Ablauf der Klagefrist der Ordnungsverfügung beim hiesigen Gericht erhobene Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung von Räumen in Wohnnutzung und Ertüchtigung des Brandschutzes ist nicht dahingehend auszulegen, dass sich die Antragstellerin hiermit nicht nur gegen die Ablehnung ihres Bauantrags, sondern auch gegen die Ordnungsverfügung vom selben Tage hinsichtlich der Schließung einer Gebäudeabschlusswand und Nutzungsuntersagung vermieteter Räume als Aufenthaltsräume wehren wollte.2. Die Antragstellerin hat kein fehlendes Verschulden an der Fristversäumnis glaubhaft gemacht. Aus ihrem Vorbringen ergibt sich vielmehr, dass die Versäumung der Frist zur rechtzeitigen Klageerhebung auf dem Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten beruht.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin.

Der Streitwert wird auf 5.000,- € festgesetzt.

 
1 2 3 6 7 9 11 12 13 15 16 17 19 20 21 22 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank