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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 K 7345/23

Datum:
12.05.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 K 7345/23
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2026:0512.9K7345.23.00
 
Tenor:

Die Erinnerung des Klägers gegen die Festsetzung der von ihm an den Beklagten zu erstattenden Kosten mit Beschluss der Urkundsbeamtin des erkennenden Gerichts vom 14. April 2026 wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens.

 
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