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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 134/26

Datum:
23.02.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 134/26
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2026:0223.2L134.26.00
 
Schlagworte:
Disziplinarverfahren, Konkurrentenstreit
Leitsätze:

Ausschluss aus dem Bewerberkreis für eine Stellenbesetzung aufgrund eines laufenden Disziplinarverfahrens

1. Der Dienstherr ist regelmäßig berechtigt, einen Beamten für die Dauer eines gegen ihn geführten Disziplinarverfahrens wegen der damit begründeten Zweifel an dessen charakterlicher Eignung  aus einem Beförderungsauswahlverfahren auszuschließen.

2, Nur in bestimmten Fallgruppen rechtfertigt ein Laufendes Disziplinarverfahren den Ausschlss aus dem Bewerberkreis grunsätzlich nicht.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf die Wertstufe bis 13.000,- Euro festgesetzt.

 
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