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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 K 7327/23

Datum:
04.03.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 K 7327/23
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2026:0304.24K7327.23.00
 
Leitsätze:

Eine jahrelange, mehrfache Identitätstäuschung, die ohne Zutun des Ausländers aufgeklärt wird, kann einen Ausnahmefall von der Regelvermutung nachhaltiger Integration im Sinne von § 25b Abs. 1 AufenthG begründen, selbst wenn der Ausländer inzwischen die erforderlichen Aufenthaltszeiten unter seiner wahren Identität erfüllt hat.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Entscheidung ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund der Entscheidung voll­streckbaren Betrages abwen­den, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Si­cherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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