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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 K 3102/24

Datum:
20.01.2026
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 3102/24
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2026:0120.14K3102.24.00
 
Schlagworte:
Rassefeststellung, gefährlicher Hund, American Staffordshire Terrier
Normen:
§§ 3 Abs. 2, 12 LHundG NRW
Leitsätze:

Feststellung gemäß § 3 Abs. 2 LHundG aufgrund einer amtstierärztlichen Gutachtens, dass nach einer Kreuzung der Phänotyp des "American Staffordshire Terriers" deutlich hervortritt (nach OVG NRW, Urteil vom 6. Mai 2025 - 5 A 438/22).

 
Tenor:

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu ¾ und die Beklagte zu ¼.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten leistet.

 
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