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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 7 K 1803/23

Datum:
21.02.2025
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1803/23
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2025:0221.7K1803.23.00
 
Schlagworte:
Arbeitnehmer, wirksames Arbeitsverhätnis, teilbarer Verwaltungsakt, Zeitachse; maßgeblicher Zeitpunkt; Mißbrauch
Normen:
§ 5 Abs. 4 FreizügG/EU; § 2 Abs. 2 Nr. 1, 1a FreizügG/EU; § 5a Abs. 1 Nr. 1 FreizügG/EU
Leitsätze:

Bei der Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU handelt es sich um einen auf der Zeitachse teilbaren Verwaltungsakt, der für einen bestimmten Zeitraum aufgehoben und für andere aufrechterhalten werden kann.

 
Tenor:

Die Ordnungsverfügung der Beklagten vom 14.02.2023 wird hinsichtlich Ziffer 1 für den Zeitraum vom 01.03.2023 bis zum 30.06.2023 aufgehoben. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.Die Berufung wird zugelassen.

 
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