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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 4997/24

Datum:
13.05.2025
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 4997/24
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2025:0513.6K4997.24.00
 
Schlagworte:
Mietwagengenehmigung, finanzielle Leistungsfähigkeit, Jahresabschluss, Vermögensübersicht
Normen:
§ 13 PBefG; § 2 PBZugV
Leitsätze:

Die finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens, das eine Mietwagengenehmigung beantragt, kann nur in den Formen des § 2 PBZugV nachgewiesen werden. Fehlt ein Jahresabschluss, genügt eine Eigenkapitalbescheinigung nicht. Eine Vermögensübersicht ist zwingend (wie OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 17.06.2019 - 7 B 10747/19).

 
Tenor:

Die Klage wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen.

Das Urteilt ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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