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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 16 K 5782/25

Datum:
27.11.2025
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 K 5782/25
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2025:1127.16K5782.25.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheides vom 13. Mai 2025 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin vom 12. Mai 2025 auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für eine Gehwegüberfahrt unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und die Beklagte je zur Hälfte

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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