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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 16 K 3308/25

Datum:
04.12.2025
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
16. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 K 3308/25
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2025:1204.16K3308.25.00
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheids der Bezirksregierung K. vom 13. Dezember 2024 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin vom 25. März 2021 in der Fassung ihrer Endabrechnung vom 25. September 2024 erneut unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu entscheiden.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Land darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

 
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