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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 K 6194/25

Datum:
26.08.2025
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 6194/25
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2025:0826.14K6194.25.00
 
Schlagworte:
Unzuverlässigkeit des Halters, Haltungsuntersagung
Normen:
§ 2, § 12 LHundG NRW
Leitsätze:

Verstoß gegen Pfichten aus § 2 LHundG NRW, wenn der Halter Hunde einer Aufsichtsperson überlässt, die ungeeignet ist und dies dem Halter auch bekannt ist.

 
Tenor:

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten leistet.

 
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