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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 K 3943/24

Datum:
01.07.2025
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 3943/24
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2025:0701.14K3943.24.00
 
Schlagworte:
Große Hunde, Gefahrenlage, Anleinpflicht, Beißvorfall
Normen:
§§ 2, 11, 12 LHundG NRW
Leitsätze:

Eine Gefahrenlage ist dann gegeben, wenn konkrete Tatsachen Grund zu der Annahme bieten, dass von einem bestimmten Hund Gefahren für Leben oder Gesundheit von Menschen und Tieren ausgehen. Dabei sind an die Wahrscheinlichkeit eines durch einen Hund verursachten Schadens angesichts der typischerweise bestehenden Unberechenbarkeit von Hunden keine hohen Anforderungen zu stellen.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der vollstreckbaren Kosten leistet.

 
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